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   BVerwG, 14.05.1963 - IV B 13.63   

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https://dejure.org/1963,5293
BVerwG, 14.05.1963 - IV B 13.63 (https://dejure.org/1963,5293)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1963 - IV B 13.63 (https://dejure.org/1963,5293)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1963 - IV B 13.63 (https://dejure.org/1963,5293)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung einer Kriegsschadenrente - Antragsfristen im Lastenausgleichsrecht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.12.1960 - IV C 78.60

    Die verlängerte Antragsfrist für Kriegsschadenrente (Unterhaltshilfe) wegen

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1963 - IV B 13.63
    Insbesondere hat das Verwaltungsgericht richtig erkannt, daß es sich bei der genannten Frist nicht um eine dem Prozeßrecht, sondern dem materiellen Recht angehörende, im öffentlichen Interesse liegende Ausschlußfrist handelt, die eine Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Nachsichtgewährung ausschließt, so daß die Gründe der Klägerin für die verspätete Antragstellung rechtlich ohne Bedeutung sind (vgl. z.B. Kühne-Wolff, Lastenausgleich, § 265 Anm. 11 b; Harmening, Lastenausgleich, § 265 Abs. 4 Anm. 13 e; BVerwG IV C 152.54 vom 14. Oktober 1955 in RLA 55, 379; BVerwG III C 74.54 vom 22. September 1955 in ZLA 56, 9; VG Bremen III LA 249.56 vom 6. Februar 1957 in RLA 57, 185; BVerwG IV C 78.60 vom 21. Dezember 1960 in RLA 61, 142) und daß keine Anhaltspunkte für eine ermessensfehlerhafte Entscheidung der Behörde vorliegen.
  • BVerwG, 22.09.1955 - III C 74.54
    Auszug aus BVerwG, 14.05.1963 - IV B 13.63
    Insbesondere hat das Verwaltungsgericht richtig erkannt, daß es sich bei der genannten Frist nicht um eine dem Prozeßrecht, sondern dem materiellen Recht angehörende, im öffentlichen Interesse liegende Ausschlußfrist handelt, die eine Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Nachsichtgewährung ausschließt, so daß die Gründe der Klägerin für die verspätete Antragstellung rechtlich ohne Bedeutung sind (vgl. z.B. Kühne-Wolff, Lastenausgleich, § 265 Anm. 11 b; Harmening, Lastenausgleich, § 265 Abs. 4 Anm. 13 e; BVerwG IV C 152.54 vom 14. Oktober 1955 in RLA 55, 379; BVerwG III C 74.54 vom 22. September 1955 in ZLA 56, 9; VG Bremen III LA 249.56 vom 6. Februar 1957 in RLA 57, 185; BVerwG IV C 78.60 vom 21. Dezember 1960 in RLA 61, 142) und daß keine Anhaltspunkte für eine ermessensfehlerhafte Entscheidung der Behörde vorliegen.
  • BVerwG, 14.10.1955 - IV C 152.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1963 - IV B 13.63
    Insbesondere hat das Verwaltungsgericht richtig erkannt, daß es sich bei der genannten Frist nicht um eine dem Prozeßrecht, sondern dem materiellen Recht angehörende, im öffentlichen Interesse liegende Ausschlußfrist handelt, die eine Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Nachsichtgewährung ausschließt, so daß die Gründe der Klägerin für die verspätete Antragstellung rechtlich ohne Bedeutung sind (vgl. z.B. Kühne-Wolff, Lastenausgleich, § 265 Anm. 11 b; Harmening, Lastenausgleich, § 265 Abs. 4 Anm. 13 e; BVerwG IV C 152.54 vom 14. Oktober 1955 in RLA 55, 379; BVerwG III C 74.54 vom 22. September 1955 in ZLA 56, 9; VG Bremen III LA 249.56 vom 6. Februar 1957 in RLA 57, 185; BVerwG IV C 78.60 vom 21. Dezember 1960 in RLA 61, 142) und daß keine Anhaltspunkte für eine ermessensfehlerhafte Entscheidung der Behörde vorliegen.
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